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Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundes­regierung ein wich­tiges Gesetzes­paket auf den Weg ge­bracht, das den Betrieb von Photo­voltaik­anlagen deut­lich er­leichtern und beschleu­nigen soll. Noch ist das Ge­set­zes­paket nicht in Kraft - doch es könnte bereits im Mai ver­ab­schiedet werden.

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Weniger Bürokratie bei Solaranlagen

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Die wichtigsten Neuerungen für Stecker-Solar-Geräte

Balkonkraftwerke sollen zukünftig mög­lichst un­kom­pliziert in Betrieb genom­men werden kön­nen und dürfen leis­tungs­fähiger sein: die ver­einfachte In­betrieb­nahme gilt für Geräte von bis zu 2 Kilowatt, wo­bei die Ein­speisung am Wechsel­richter auf 800 Watt be­grenzt werden muss. Auch sollen die Netz­an­schluss­be­din­gun­gen, die aktuell von Netz­betreiber zu Netz­betrei­ber stark diffe­rieren, bundes­weit ver­ein­heit­licht wer­den. Speicher dürfen künf­tig auch Netz­strom laden, ohne dass der EEG-Ver­gütungs­anspruch ver­loren geht.

  • die Anmeldung im Markt­stamm­daten­register wird ver­ein­facht
  • die Anmeldung beim Netz­betreiber ist bereits seit 01. April 2024 ent­fallen
  • übergangsweise dürfen ver­altete Zähler bei der Inbetrieb­nahme rück­wärts laufen

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